Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Sauna- und Saunazubehörvertrieb
Nachfolgend finden Sie den Downloadlink zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich Sauna- und Saunazubehörvertrieb.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vermietung von mobilen Fasssaunen
Vertragspartner: Ein Vertrag kommt zwischen dem Mieter/Käufer und der OSU Schweißtechnik GmbH - Annabergstraße 106, 45721 Haltern am See - , im folgenden Vermieter oder Verkäufer genannt zustande.
Vertragsgegenstand: Gegenstand eines Vertrags ist die Anmietung oder der Kauf eines Sauna-Moduls oder eines HotTub des Vermieters/Verkäufers.
Schriftlich festgehalten werden Aufstellort, Rechnungsadresse, (Adresse des Veranstaltungsortes), sowie die Kosten für das Modul und. Die Miet- oder Kaufpreise verstehen sich ab Standort 45721 Haltern am See, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
Bestimmungsgemäßer Einsatz: Die Miet- oder Kaufgegenstände dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden. Änderungen an den Modulen, sowie das Anbringen oder Unkenntlichmachen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet.
Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen, für den Betrieb der Module oder die Durchführung der Aktionen liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters/Käufers. Ebenso hat der Mieter/Käufer für eine entsprechende Haftpflicht- und ggf. Unfallversicherung Sorge zu tragen.
Aufbau und Abbau / Transport: Für den Eigentransport einer Sauna wird ein Führerschein der Klasse BE sowie ausreichend Erfahrung im Umgang mit einem 5m-Anhänger benötigt. Das Gesamtgewicht einer Sauna mit Anhänger beträgt etwa 1700 kg. Der Fahrer des Gespanns ist für die Transportsicherung verantwortlich.
Eine Mietsauna benötigt eine ebene, standfeste Fläche, z.B. Gras oder Teer (kein loser Sand o.ä.), mit direkter Zufahrt (im Winter geräumt) für einen Transporter mit Anhänger und einer Durchfahrtshöhe bis 3,80m. Der Anhänger darf nur auf zulässigen Stellflächen abgestellt werden (ggf. ist eine Genehmigung einzuholen). Sollte der Vermieter dennoch ein Bußgeld für Falschparken erhalten, werden die entstehenden Kosten an den Mieter weitergegeben.
Eine Mietsauna darf nicht in brandgefährdeten Gebieten/Orten aufgestellt werden (z.B. unter Bäumen, in der Nähe von Gastanks etc.). Die gesetzlichen Unfall- und Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten.
Der Mieter trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen. Bei Aktionen mit Betreuung stellt der Mieter für unsere Fahrzeuge kostenlose Parkmöglichkeiten am Veranstaltungsort zur Verfügung.
Die Mietgegenstände müssen zum vereinbarten Termin vollständig, sauber und ordnungsgemäß zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Eventuelle notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.
Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Transportrisiko und haftet im vollen Umfang für Schäden sowie verspätete Rücklieferung. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Rückgabetermins wird jede weitere angefangene Stunde mit 20 EUR berechnet.
Höchsttemperatur: Die Innentemperatur einer Mietsauna darf 100°C nicht überschreitet. Im Falle einer Überschreitung ist die Tür zu öffnen und für eine ausreichende Abkühlung der Sauna zu sorgen.
Heizen der Sauna: Ofen zur Hälfte mit Holzscheiten füllen und anzünden. Nach ca. 40-45 Min. zwei Holzscheite nachlegen (es sollte noch ausreichen Glut vorhanden sein). Den Vorgang wiederholen, um die gewünschte Temperatur zwischen 80°C und max. 100°C zu halten. Die Sauna wird, um einen gesunden Saunagang zu ermöglichen ausschließlich mit trockenem, gut abgelagerten Holz befeuert. Das Verfeuern von Grillkohle, Briketts oder behandeltem Holz ist untersagt. Der Ofen wird heiß – es besteht Verbrennungsgefahr!
Haftung: Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso gehen zu Lasten des Mieters die Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz der Mietsache verursacht werden. Er stellt den Vermieter von Schadensersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei. Die Teilnahme an allen Aktionen geschieht auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt konsultiert werden.
Sofern der Vermieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüfen kann, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung. Eine Überlassung und Weitergabe der Mietsache an Dritte ist nicht gestattet.
Kaution: Bei Übergabe der Mietsauna wird der Rechnungsbetrag sowie eine Kaution in Höhe von 200 EUR erhoben. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution im Schadensfall einzubehalten.
Umgang/ Reinigung: Die Mobilsauna ist ordentlich und pfleglich zu behandeln. Es besteht Handtuchpflicht, damit kein Schweiß auf das Holz gelangen kann. Ebenso ist in der Sauna das Essen, Trinken, sowie das Rauchen untersagt. Nach der Nutzung ist die Mobilsauna im gereinigten Zustand (falls Endreinigung nicht gebucht) zu übergeben. Der Mieter hat alle Glasflächen (Glastür, Ofenfenster) von innen und außen zu reinigen. Der Aschekasten ist zu leeren und die Sauna von innen auszukehren. Der Ofen wird von außen (polierte Edelstahl-Fläche und Ofenscheibe) von Kalkrückständen der Aufgüsse gesäubert. Schweiß- oder Ölflecken auf den Bänken oder Boden mit lauwarmen Wasser abwischen. Den Eingangsbereich, die Stufen und das Podest von außen reinigen. Die Sauna ist während des gesamten Betriebs ständig zu beaufsichtigen. Sollten die Gegenstände nicht im gereinigten Zustand zurückgegeben werden, entstehen zusätzliche Reinigungskosten nach Aufwand.
Achtung: Kein Alkohol, weder pur noch als Gemisch auf die Steine schütten, Explosionsgefahr!
Ausfall von Geräten: Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall von Geräten oder Teilen davon, vor oder während der Veranstaltung, bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für das betreffende Modul. Bei einem Ausfall während der Veranstaltung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen.
Verbindlichkeit, Storno: Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen einer Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend. Bei Terminänderungen bis 14 Tage vor der Veranstaltung durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstehenden Kosten, jedoch mindestens 30 % des vereinbarten Mietpreises exklusive Personal und Fahrkosten. Bei kurzfristigen Änderungen, bis 7 Tage vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin, werden 60% des vereinbarten Mietpreises exklusive Personal und Fahrkosten berechnet. Stornierungen bis zu 21 Tage vorher werden mit 40% des Mietbetrages berechnet. Bis zu 14 Tage vorher 60%. Bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 85%. Bei Absagen am Miettag werden 95% des Mietpreises berechnet. Bei Abbruch während der Veranstaltung werden dem Mieter nur die eingesparten Lohnkosten gutgeschrieben.
Wetterrisiko: Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei Ausfallzeiten infolge ungünstiger Witterung kann kein Nachlass gewährt werden. Lediglich die eingesparten Lohnkosten bei Veranstaltungsabbruch werden dem Mieter gutgeschrieben. Der Mieter hat für eine zugängliche Zufahrt sowie Stellfläche zu sorgen. Die letzte Entscheidung trifft der Fahrer.
Die Fasssauna- und HotTub-Produkte von fasssauna-vermietung.de obliegen einer grundsätzlichen und gesetzlich geregelten Garantie von 2 Jahren ab Übergabe an den Käufer. Hiervon ausgenommen sind Schäden am Kaufgegenstand die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Verwendung entstanden sind, Für Körper- und Gesundheitssschäden, sowie Sach- und Vermögensschäden die durch die Verwendung oder die Nutzung am Aufstellort entstehen sollten, haftet der Verkäufer nicht. Der Käufer hat für eine regelmäßige Wartung des Kaufgegenstands zu sorgen, damit Schäden am Kaufobjekt Infolge eines Wartungsstaus ausgeschlossen werden können.
Gültigkeit: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Aktionsgeräten gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die diese in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entsprechenden Punkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort aller Leistungen durch den Vermieter ist D-45721 Haltern am See. Gerichtsstand ist Recklinghausen.
Schlussbestimmung: Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit der Sauna oder dem HotTub! Sollten Sie weitere Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stand: Januar 2021